Neuerhebung

Inhalt

 

Eine vollständige Neuerhebung ist mittels erneutem Erfassen der Nachweise durch neu zugewiesene Nachweise (=Checklisten) möglich. Es gibt 2 Möglichkeiten eine Neuerhebung durchzuführen:

Vorgehensweise #1: Neuerhebung

Grundsätzlich werden bei einer Neuerhebung alle bisherigen 2G/3G Checklisten (egal welcher Status) entfernt. Die Nachweise (=Checklisten) werden dabei auf Status “entfernt” gesetzt und die Inhalte über Nacht gelöscht. Der entfernte Nachweis (=Checkliste) ohne Benutzereingaben ist weiterhin im System vorhanden und kann mittels Filterungen in der Nachweissuche (=Checklistensuche) ausgeblendet werden.

Sobald diese entfernt sind, erhalten alle aktiven Benutzern einen neuen Nachweis (=Checkliste), der auszufüllen ist. Personen, die eine gültige Mailadresse bei ihrem Profil hinterlegt haben, erhalten nach Zuweisung eine E-Mail-Benachrichtigung.

Vorteile

  • Erneute Erhebung

  • Datenbestand vor Änderung Gesetzeslage "entfernt"

  • Datenbestand nach Änderung der Gesetzeslage

  • "Alte" Nachweise werden mittels “Cleanup” automatisch bereinigt

    • DE und AT

Sollte es eine eigene Checkliste für Testungen geben, ist diese nicht betroffen. Eine Neuerhebung ist nur für 2G und 3G sinnvoll.

Vorgehensweise #2: Neuerhebung mit Erhalt des bisherigen Datenbestands

Im Unterschied zur Vorgehensweise Nr.1 bleiben hier die bisher ausgefüllten Checklisten im System bestehen. Alle Benutzer erhalten in diesem Fall eine neue Checkliste zugewiesen.

In der Nachweissuche (=Checklistensuche) und im Reporting sind dadurch beide Werte (alte Checkliste und neue Checkliste) weiterhin im System vorhanden. Die “alten” Nachweise können mittels Filterungen in der Nachweissuche (=Checklistensuche) bzw. der Analysen ausgeblendet werden.

Vorteile

  • Erneute Erhebung

  • Datenbestand vor Änderung Gesetzeslage

  • Datenbestand nach Änderung der Gesetzeslage

Es ist zu beachten, dass aktuell in Deutschland Nachweise nur bis zu 6 Monate gespeichert werden dürfen und anschließend gelöscht werden müssen. Daher empfiehlt sich in den meisten Anwendungsfällen direkt eine vollständige Neuerhebung nach Vorgehenswese Nr.1 durchzuführen.

Manuelle Kontrolle und Verifizierung

Nachweise, die nicht vom Automatismus erkannt werden, sind manuell zu kontrollieren sowie zu verifizieren.

  • Nachweis ist gültig: Das Gültigkeitsdatum ist gegebenenfalls anzupassen → nach Abschluss erfolgt die manuelle Verifizierung. Eine neue Checkliste wird erst dann zugewiesen, wenn das “Gültig bis”-Datum laut Nachweis (=Checkliste) abläuft.

  • Nachweis ist abgelaufen: Der Nachweis (=Checkliste) ist manuell zu entfernen. Damit wird am folgenden Tag automatisch eine neuer Nachweis (=Checkliste) zugewiesen. Ein neuer Nachweis ist daher zu erbringen.