Wir sammeln häufige Fragen und die Antworten dazu.
Inhalt
Dabei gilt zu beachten, dass die Reporting-Daten in einem Zyklus von zwei Stunden synchronisiert werden.
Ja, alle User mit gültiger Mailadresse erhalten automatisch eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn eine neue Checkliste / Nachweis zugewiesen wurde.
Ja, alle User können die Benachrichtigungseinstellungen für ihren User einstellen. Die Einstellungen gelten aber nicht global.
Dies kann mehrere Gründe haben:
Es wurde ein anonymisierter Benutzername ohne korrekter Kontaktmailadresse angelegt.
Die Firewall des Unternehmens blockiert die no-reply Mailadresse von Testify.
Im Benutzerprofil wurden die Benachrichtigungen per Mail nicht aktiviert.
Es wurde ein Prüfobjekt abonniert.
Das Passwort kann von der zuständigen Projektleiter im Betrieb aktiv zurückgesetzt werden. Bitte an diese Person wenden.
Administratoren können ein neues Passwort einstellen, das die User dann anschließend umgehend ändern sollen. Dies ist wie folgt möglich: Administration → Benutzer → gewünschten Benutzer anklicken → Rechts oben das Kontextmenü öffnen → Passwort ändern
Nach der korrekten Anlage eines neuen Users, werden ihm die Checkliste/-n zur nächsten, vollen Stunde zugewiesen. Eine wichtige Grundvoraussetzung: dem User muss über die Benutzereinschränkung einer Organisationseinheit (=Abteilung/Kostenstelle/Prüfobjekt) zugewiesen sein.
Der User gilt zu deaktivieren, um den weiteren Zugriff zur CCP-Software zu beenden. Dies ist wie folgt möglich: Administration → Benutzer → gewünschten Benutzer anklicken → Rechts oben das Kontextmenü (3 Punkte) öffnen → Deaktivieren. Der User wird damit entfernt, aber nicht gelöscht. Das Gültigkeitsdatum wird beim Deaktivieren automatisch entfernt.
Sämtliche Nachweise (=Checklisten) der betroffenen Person müssen manuell entfernt werden. Der CleanUp bereinigt alle Benutzereingaben in der Folgenacht.
Voraussetzung: Der bestehende User wurde nach den Angaben der Benutzeranlage erstellt.
Die zugehörige Organisationseinheit (=Prüfobjekt) muss in der Benutzer-Einschränkung geändert werden.
Ggf. ist die Gruppenzuordnung auch zu ändern.
Bisherige Nachweise, welche auf die “alte Organisationseinheit” referenziert sind, sollten auf “entfernt” gesetzt werden. Somit sind die Benutzerdaten für die “alte Organisationseinheit” nicht mehr einsehbar.
Alle Personen, bei denen ein neuer Nachweis / eine neue Checkliste fällig ist, erhalten diese. Nachweise / Checklisten die zuvor zugewiesen, aber nicht bearbeitet wurden, sind noch in der alten Version offen. Erst wenn sie diese abschließen, erhalten sie (nach Ablauf des “Gültig bis”-Datums) einen neuen Nachweis / eine neue Checkliste der neuen Revision. Alternativ kann den jeweiligen Angestellten die vergangene, alte Checkliste / Nachweis entfernt werden, sodass der Automatismus automatisch eine neue Checkliste zuweist.
Schlägt der Automatismus fehl, müssen diese Checklisten manuell geprüft und verifiziert werden. Prinzipiell gilt: Je besser die Qualität des QR Codes ist, je größer ist die Wahrscheinlichkeit der Verifizierung. Ein Upload von PDF-Originalzertifikaten oder Screenshots aus der App mit EU-QR-Code haben sich bisher als bestes Mittel erwiesen.
Wenn keine Vereinbarungen während der Umsetzung getroffen wurden, wird die Checkliste bei Ablauf des eingetragenen Gültigkeitsdatum bzw. der zugehörigen Uhrzeit zur nächsten vollen Stunde wieder instanziiert.
Der Validierungsservice läuft einige Minuten nach Abschluss der Checkliste (=Nachweis). Die Checklisten-Inhalte werden geprüft, validiert und die Gültigkeit des EU-QR-Codes wird ausgelesen. Nach diesem Prozess wird die Checkliste erneut geschlossen bzw. verifiziert.
Trat ein Fehler in dem Validierungsprozess auf, wurden die Anforderungen nicht erfüllt. In der Checklisten-Ansicht unter dem Reiter Zeitleiste ist das jeweilige Fehlerkommentar ersichtlich.
Angestellte, die der Datenschutzeinwilligung nicht aktiv zustimmen, sind zu deaktivieren. Dies ist wie folgt möglich: Administration → Benutzer → gewünschten Benutzer anklicken → Rechts oben das Kontextmenü öffnen → Deaktivieren
Eventuell falsche Eingabe durch Benutzer.
Technisch kann es viele Gründen geben, weshalb ein QR Code nicht ausgelesen werden kann. Um den Verifizierungsautomatismus zu unterstützen, kann das Upload-Dokument auf den Ausschnitt des EU-QR-Codes reduziert werden.
Erfahrung zeigen, dass die meisten Nachweise in digitaler Form am Endgerät gespeichert sind. Auch werden die meisten Nachweise in Testify über die Web-App am mobilen Endgerät erbracht. Somit ist das verwenden eines QR Code Scanner nicht umsetzbar. Als flexibelste Lösung hat sich hier der Datenupload bewährt.
Grundsätzliche wird das “Gültig bis” Datum von der Verifikation ausgefüllt. Falls dieser fehlschlägt, benötigt Testify trotzdem ein Datum.
Die Instanziierungsautomatismen benötigen ein Referenzdatum.
Die Kundeneingabe dient als Anhaltspunkt für den manuellen Verifikator.
Hier finden Sie das aktuelle Regelwerk für Deutschland und Österreich.
Es wird sich an das aktuelle Regelwerk gehalten und keine Sonderregelungen individuell vereinbart.
Alle Daten werden auf Azure verschlüsselt abgelegt (SQL Server, Storage Account, AES-256) sowie ausschließlich verschlüsselt übertragen (TLS 1.2).
Für Österreich und Deutschland gelten unterschiedliche Regelungen zur Datenspeicherung.
Deutschland: § 28b Absatz 3 IfSG: “…erhobenen Daten sind spätestens am Ende des sechsten Monats nach ihrer Erhebung zu löschen; die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts bleiben unberührt.”
Österreich: Im Sinne des Datenminimierungsprinzips werden die hochgeladenen Nachweise automatisch über Nacht in der ausgefüllten Checkliste gelöscht, wenn die Checkliste auf den Status “Entfernt” oder “Verifiziert” gesetzt wurde.
Wenn ein Nachweis (=Checkliste) auf den Status entfernt gesetzt wird, werden über Nacht die Benutzereingaben gelöscht. Das Impfzertifikat wird durch ein Demo-Bild ersetzt und die restlichen Eingaben sind entfernt.
Rechtlich ist es in Österreich vorgeschrieben, dass Nachweise nicht gespeichert werden. Aus diesem Grund werden Nachweise bei verifizierten Checklisten über Nacht gelöscht. Diese werden nicht mehr benötigt, weil der Status „Verifiziert“ bereits darauf hinweist, dass ein gültiger Nachweis erbracht wurde.
Nein, die Gültigkeit der gespeicherten Nachweise wird mit bei Abschluss des Nachweises (=Checkliste) geprüft. Bei Regeländerungen besteht die Möglichkeit die Gültigkeit mittels Neuerhebung oder Revalidierung erneut zu prüfen.